Die EU möchte die Urheberrechtsverstöße noch intensiver ahnden. So sollen die Online-Plattformen selbst bei Verstößen der Nutzer haftbar gemacht werden. Dies könnte zu tiefen Einschneidungen für kleine Anbieter führen, was Susan Wojcicki in Sachen Konsequenzen stark befürchtet.
Wie das Handelsblatt am 22. Oktober 2018, berichtete, möchte YouTube-Chefin Susan Wojcicki mit Protest dagegen vorgehen und richtet einen Appell an die Anbieter von Videoinhalten auf der Google-Plattform. Die Debatte um die EU-Urheberrechtsreform beschäftigt nicht nur das Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Explizit geht es darum, dass YouTube für die Verstöße seiner Nutzer in Form von Schadenersatzsforderungen nachkommen soll. Eine Entscheidung wurde in diesem Fall nicht getroffen. Nun soll sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit den Fragen und Klärung auseinandersetzen.
(Anm. des Red.) Der Europäische Gerichtshof (EuGH), amtlich nur Gerichtshof genannt, mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union.)
Aber darf man den digitalen Wandel in so großer Form ausweiten? Nicht nur YouTube selbst wäre betroffen, sondern auch seine Nutzer, deren Daten zur Strafverfolgung ausgespäht werden könnten, wenn es denn zu dieser Reform im großen Umfang kommt. Aber von heute auf morgen ist ohnehin keine Entscheidung zu erwarten. Solche Prozesse dauern in der Regel ein bis zwei Jahre an. Einen konkreten Fall gab es bereits im Jahr 2008, der hier ab dem vierten Absatz nachgelesen werden kann.
Bereits im September diesen Jahres wurde vom Europaparlament eine Fassung im Artikel 13 verabschiedet. Dort ist beschrieben, dass sich Online-Plattformen Lizenzen von Rechteinhabern sichern muss und für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern haftet. Und da kommt der Upload-Filter ins Spiel, der zwar nicht explizit erwähnt wurde, aber mit großer Sicherheit als Lösung herangezogen wird. Und besonders bei diesem Aspekt sieht Wojcicki die große Gefahr.
„der Vorschlag könnte Plattformen wie YouTube zwingen, nur Inhalte von einer Handvoll großer Unternehmen zuzulassen“
Im Detail bedeutet dies, dass kleinere Anbieter Probleme haben werden ihre Inhalte online zu stellen. Besonders den Nutzern in der EU würden viele aufschlussreiche Inhalte entgehen. U.a. könnte dies besondere Bildungsinhalte betreffen.
Betrachtet man die Angelegenheit als Ganzes, geht hervor, dass sich die Urheber bzw. Künstler schützen wollen. Egal ob Filme oder Musik, in ihren Werken steckt viel Arbeit, die auch gewürdigt werden sollte. Da ist es richtig seine Rechte zu wahren und so zum Beispiel erwirken, dass nicht erlaubte Mitschnitte von Konzerten auf YouTube gelöscht werden. Das Europaparlament sorgt mit seiner Fassung für tiefgreifende Einschnitte, die den Nutzer betreffen. Gewisse Dinge gehen einfach zu weit. Und schadet mehr der Sache, als es ihr dient. Meiner Ansicht nach wäre die beste Lösung, wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt:
Den Inhalt sofort von der Plattform nehmen und den Benutzer auf Zeit oder für immer sperren. Die Fälle der Urheberrechtsverletzungen sind mit Sicherheit sehr unterschiedlich. Da gilt es auf jeden Verursacher das entsprechende Strafmaß anzuwenden. Sperrung des Accounts oder eine Geldstrafe sind für mich die sinnvollsten Strafen. Aber dass dan YouTube komplett die Daten zu Ermittlungen rausgeben soll, geht eindeutig zu weit. Und da bin ich ganz klar bei der Meinung von Susan Wojcicki.